Der Gesamtvorstand des RSB (GV) ist im § 12 der RSB-Satzung beschrieben. Er ist ein Organ des Verbandes (§ 8 d. Satzung). Er ist zuständig für die Erledigung aller Geschäfte, die nicht dem Präsidium oder der Delegiertenversammlung übertragen wurden.
Der Gesamtvorstand (GV) setzt sich wie folgt zusammen:
- das Präsidium
- den gewählten Vorsitzenden der Bezirke oder ihren Stellvertretern
- dem stellvertretenden Landesschatzmeister (ohne Stimme)
- den stellvertretenden Landessportleitern (z. Zt. 3)
- der stellvertretenden Landesdamenleiterin (z. Zt. 1)
- den stellvertretenden Landesjugendleitern /z. Zt. 2)
- dem Landesbeauftragten für den Leistungssport Schießen in RLP
- einem Vertreter des RSB in der Fachschaft Sportschießen beim LSB NRW
- dem Pressereferent
- dem Lehrreferent
- als besondere Mitglieder
- der Protokollführer
- die Vertreter des RSB beim DSB
Vorsitzender Bezirk 09
Name: Heinz-Dietmar Engel
Vorsitzender Bezirk 12
Name: Prof. Dr. Willy Werner
Stellv. Landessportleiter
Stellv. Landessportleiter
Stellv. Landesjugendleiter (überfachlich und Lehre)
Stellv. Landesjugendleiter (Sport)
Stellv. Landesdamenleiterin
Vertreter der Fachschaft Sportschießen NRW
Referent Recht und Verbandsorganisation
Referent Tradition und Brauchtum